Dr. Lars Früngel & Sandra Früngel

Ufergarten 35
42651 Solingen
Telefon: 0212/1509596

Unsere Leistungen: Fissurenversiegelung

Eine sehr informative Übersicht über die Fissurenversiegelung finden Sie hier:

www.dgzmk.de/patienten/patienteninformation/fissurenversiegelung.html

Die Fissurenversiegelung stellt eine wichtige Maßnahme bei der Prophylaxe, d.h. der Vorbeugung vor kariösen Zahnschäden dar.

Die Kauflächen der Backenzähne haben ein mehr oder weniger stark zerfurchtes Kauflächenrelief. Die Vertiefungen im Zahn sind die sog. Fissuren. Diese können so schmal, spitz und tief zulaufen, dass selbst bei optimalem Zähneputzen in der Tiefe nicht alle Zahnbeläge vollständig entfernt werden können. Aus diesem Grund bildet sich vor allem in diesen Fissuren besonders gern und schnell Karies.

Bei der Fissurenversiegelung werden die Fissuren mit speziellem dünnfließendem Kompositmaterials bis in die letzten Ritzen ausgefüllt, so dass eine glattere Oberfläche entsteht und sich keine Beläge dauerhaft anlagern und einnisten können.

Grundsätzlich sollten die Fissuren möglichst schnell versiegelt werden, sobald die Zähne durchgebrochen sind. Es ist aber zu berücksichtigen, dass der Zahn für kurze Zeit während der Versiegelung absolut sauber, trocken und speichelfrei gehalten werden muss, was manchmal direkt nach dem Zahndurchbruch nicht ohne weiteres möglich ist. Dann kann eine etwas später vorgenommene Fissurenversiegelung haltbarer und effektiver sein. Daher sollte gerade während des Zahnwechsels die Prophylaxe besonders ernst genommen werden und auf jeden Fall halbjährlich die Zähne kontrolliert werden.

Wichtig ist zu wissen, dass eine Fissurenversiegelung auf keinen Fall einen "Rundum-Sorglos-Schutz" für den gesamten Zahn bedeutet! Es werden lediglich die besonders schwer zu reinigenden Vertiefungen auf den Kauflächen geschützt. Sorgfältiges Zähneputzen und auch die Reinigung der für die Zahnbürste kaum erreichbaren Zahnzwischenräume bleibt auch nach einer Fissurenversiegelung genau so wichtig wie zuvor!

Fissurenversiegelungen an den hinteren Backenzähnen werden bei Jugendlichen von 6-17 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Wenn bei sehr ausgeprägten Fissuren die vorderen Backenzähne versiegelt werden sollen, ist dies wie auch generell beim erwachsenen Patienten eine Privatleistung.